Die Aktivitäten der GAGNET basieren auf dem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Reglement. Allgemeiner Hinweis zur Kündigungsfrist zu den TV/Radio-Betriebsgebühren: «Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate im Voraus auf Ende des Monats».
Im Bedarfsfall führt die GAGNET Bonitätsprüfungen durch und wird dabei die Informationen von der Firma Intrum beziehen.
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